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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tischlerei Thieme
Stand: 14. November 2025

1. Allgemeines und Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Tischlerei Thieme, Inhaber Steffen Thieme, Philipp-Reis-Straße 11c, 04179 Leipzig (nachfolgend „wir“ oder „Tischlerei Thieme“), und ihren Kunden (Verbrauchern wie Unternehmern). Sie finden Anwendung auf alle Leistungen der Tischlerei Thieme, insbesondere auf Herstellung, Lieferung, Montage, Reparatur, Restaurierung sowie sonstige handwerkliche Arbeiten im Bereich Innenausbau, Möbel- und Fensterbau sowie Denkmalpflege.

 

(2) Unsere AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber handeln. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.

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(3) Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die anerkannten Regeln des Tischlerhandwerks, die relevanten technischen Normen (z. B. DIN, EN, ISO) sowie ggf. die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes Tischler Schreiner Deutschland.

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(4) Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

2. Angebote und Vertragsschluss


(1) Unsere Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Planungen sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung, mit Beginn der Auftragsausführung oder mit der Lieferung zustande. Sollte der erteilte Auftrag von unserem zuvor unterbreiteten Angebot abweichen, gilt der Vertrag erst dann als geschlossen, wenn wir die abweichenden Inhalte ausdrücklich bestätigen.

(2) Abbildungen, Skizzen oder Maßangaben in Angeboten oder Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Werden uns vom Auftraggeber Pläne, Zeichnungen oder Maßdaten zur Verfügung gestellt, übernehmen wir keine Haftung für deren Richtigkeit.

(3) Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionsvorschläge und andere technische Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

(4) Sonderanfertigungen sowie individuell angepasste Produkte oder Arbeiten sind nach Produktionsbeginn nicht mehr stornierbar. Änderungen können nur dann vorgenommen werden, wenn die Fertigung noch nicht begonnen hat. Spätere Anpassungen führen ggf. zu Mehrkosten und verzögern die Ausführung.

(5) Unsere Angebote sind für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Datum des Angebots gültig. Bei Änderungen des Projektumfangs, der Materialien oder anderer Einflussgrößen behalten wir uns eine entsprechende Neukalkulation vor.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Transport, Lieferung und Montage werden – sofern nicht ausdrücklich enthalten – gesondert berechnet.

 

(2) Der Rechnungsbetrag ist, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen im Falle des Zahlungsverzugs.

 

(3) Wir behalten uns vor, insbesondere bei Neukunden, Sonderanfertigungen oder größeren Aufträgen, eine Vorauszahlung oder Zahlung per Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten.

 

(4) Bei mangelnder Kreditwürdigkeit oder Zahlungsverzögerung behalten wir uns vor, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur dann zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

(6) Wird ein Auftrag vom Kunden vor Beginn der Ausführung storniert, sind wir berechtigt, pauschal 10 % der vereinbarten Auftragssumme als Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Lieferung, Montage und Gefahrenübergang


Die Lieferung erfolgt ab Werk oder durch Anlieferung zum vereinbarten Ort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware oder mit deren Auslieferung an eine Transportperson auf den Kunden über.

Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, setzen wir voraus, dass die Entladestelle direkt mit unserem Fahrzeug erreichbar ist. Zusatzkosten, die durch erschwerte Anlieferungsbedingungen entstehen, trägt der Kunde. Ebenso trägt er die Verantwortung für die Bereitstellung geeigneter Hebe- oder Fördermittel bei Lieferungen in höhere Stockwerke.

Montage- und Installationsarbeiten setzen voraus, dass der Arbeitsplatz vorbereitet ist. Verzögerungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, berechtigen uns zur Berechnung der dadurch entstehenden Kosten (z. B. Wartezeiten, Anfahrten).

5. Besondere Hinweise zu Restaurierungsarbeiten

 

(1) Bei Restaurierungsarbeiten, insbesondere an alten Fenstern, Türen, Einbauten oder Möbelstücken, die nicht durch uns hergestellt oder eingebaut wurden, übernehmen wir ausdrücklich keine Gewährleistung für die grundsätzliche Funktionsfähigkeit, die Bausubstanz oder verborgene Schäden (wie z. B. Holzfäule, Rissbildung, Undichtigkeiten, Materialermüdung oder Befall durch Holzschädlinge). Unsere Haftung beschränkt sich auf die sach- und fachgerechte Ausführung der jeweils beauftragten Maßnahmen.

 

(2) Versteckte Mängel, die erst während oder nach Durchführung der Arbeiten sichtbar werden, können die Ausführung beeinflussen oder Zusatzkosten verursachen. In diesem Fall behalten wir uns vor, mit dem Kunden Rücksprache zu halten und ein ergänzendes Angebot zu unterbreiten.

6. Gewährleistung und Mängelrüge

 

(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte finden Anwendung. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Regelverjährung.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten oder montierten Leistungen unmittelbar nach Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist ab deren Entdeckung.

 

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder Rücktritt, bestehen nur bei fehlgeschlagener Nacherfüllung und im Rahmen gesetzlicher Vorschriften.

 

(4) Die natürliche Struktur und Farbabweichung von Holz stellen keinen Mangel dar, sondern ist charakteristisch für das Material. Gleiches gilt für Trocknungsrisse, unterschiedliche Maserung oder leichte Maßabweichungen im Rahmen der DIN-Toleranzen.

7. Haftung

 

(1) Unsere Haftung ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch ebenfalls nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

 

(2) Für Folgeschäden, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch, Weiterverarbeitung, eigenmächtigen Eingriffen oder mangelhafter Wartung durch den Kunden, übernehmen wir keine Haftung.

 

(3) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, im Falle einer übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Verjährung

 

(1) Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt bei Werkleistungen an Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei beweglichen Sachen gilt eine Frist von zwei Jahren für Verbraucher und ein Jahr für Unternehmer.

 

(2) Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

 

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen

 

(2) Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Materialien erwerben wir anteiliges Miteigentum. Der Kunde tritt uns bereits jetzt etwaige Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab.

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(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

10. Datenschutz

 

(1) Im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeiten wir personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl
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(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Firmensitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Hinweis: Diese AGB stehen dem Kunden vor Vertragsschluss zur Einsicht zur Verfügung und gelten mit Vertragsabschluss als anerkannt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe – auch auszugsweise – bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung.

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